Ich habe mal eine Frage zu den Beerdigungskosten: Wenn der verblichene keine Mittel zum Begleichen der Beerdigungskosten hinterlässt, und seine Kinder das Erbe ausschlagen, müssen dann seine Geschwister für die Kosten aufkommen?
Nein! Erst sind die Kosten "in gerader Verwandschaftslinie" vom Sozialamt einzufordern. Es geht hier nicht darum, ob man als "Erbe" eines Mittellosen dessen "leere Tasche" ausschlägt, sondern darum, dass bei Armen erst einmal das Sozialamt verpflichtet ist, für Beerdigung und die anfallenden Kosten zu bezahlen. Das Sozialamt wird sich aber dann erst einmal an Kinder, Enkel oder auch ggf. noch lebende Eltern oder Großeltern halten. Nur wenn diese ebenfalls mittellos sind, muß der Staat diese Kosten tragen. Sie verfallen aber für 10 weitere Jahre nicht!
DER WAHRE CHARAKTER EINES MENSCHEN ZEIGT SICH NICHT BEI DER ERSTEN BEGEGNUNG, SONDERN BEI DER LETZTEN