Am 9.Februar 2010 fällte das Bundesverfassungsgericht ein vernichtendes Urteil über die absolut grundgesetzwidrige Durchführung der Hartz IV - Regelungen. Eigentümlich ist, dass in diesem Zusammenhang die Parteien CDU und CSU nicht genannt werden. Tatsache ist jedoch, dass auf den Angriff auf die Schwächsten in unserer Gesellschaft alle Parteien beteiligt waren. Die menschenverachtende Hartz IV-Gesetzgebung konnte nur zustande kommen weil sich CDU, CSU, SPD, FDP und die Grünen einig waren, dass das Präkariat als Randgruppe im wahrsten Sinne des Wortes an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt werden muss. Selten war sich ein Parlament so einig wie bei dieser menschenverachtenden und verfassungswidrigen Gesetzgebung. Wir sind uns sicher, dass Peter Hartz eigentlich etwas ganz anderes erreichen wollte, nämlich die aus der Sozialhilfe kommende wirtschaftlich benachteiligte Gesellschaftsschicht auf das Niveau der damaligen Arbeitslosehilfeempfänger zu bringen und ihnen das bis dato verschlossene Tor zur Arbeitsvermittlung zu öffnen. Er rechnete jedoch nicht mit dem vorherrschenden politischen Kleingeist im Parlament. Bestimmte Akteure verfälschten die Idee eines Peter Hartz zum absolut Negativen. Schröder, Müntefering, Clement, Schäuble und Konsorten haben aus der Sicht des Bürgers unser schönes Land zum Selbstbedienungsladen umfunktioniert. Belegen kann man das mit der Tatsache, dass alle aus der Politwelt Ausscheidenden nahtlos in eine gut dotierte Wirtschatfsposition wechselten. Zurück zum Bundesverfassungsgerichtsurteil. Mit seinem Urteil möchte das Bundesverfassungsgericht weitere Willkür verhindern und hat allen Beteiligten einen Spiegel vorgehalten an welch schändlicher menschenverachtender und arroganter Politik sie sich beteiligt haben. Dieses Urteil fordert von diesen Tätern vornehme Zurückhaltung und unter demütig gesenktem Haupt ein Handeln nach unserem Grundgesetz. Sollte der Souverän, das Volk, der Meinung sein, dass das Verhalten der Politfunktionäre sich dahingehend ändern würde, so irrt er sich.
Wir unterstellen dieser Gilde eine akute Lernresistenz gepaart mit einer hoffnungslosen Selbstüberschätzung.
Anstatt sich diesem Urteil zu beugen arbeiten sie krampfhaft an einer Grundgesetzänderung um die begangenen Schandtaten im Nachhinein zu legalisieren. Wie seit kurzem üblich haben die Verfassungsurteile für unsere „Feudalherren“ keine allzugroße Gewichtung. Ein fehlender Ehrenkodex verleitet sie eher dazu, das Grundgesetz nach ihren Interessen zu verändern. Somit nehmen sie fast keine Rücksicht mehr auf die Urteile unserer höchsten Hüter der Gesetze. Ihr Versagen wollen sie ausgleichen durch die Aushöhlung des Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes:Die Würde des Menschen ist unantastbar! Wir sind der Meinung:
Auch unser Grundgesetz ist unantastbar und darf nicht beliebig verändert werden!!!
Der Artikel sagt alles, was zu diesem Urteil führte und was schlief läuft in dieser Republik. Gebt Ihr mir ihn zur Veröffentlichung in unserer neuen WISP-spezial Ausgabe frei? Kürzer und trefflicher kann eine Beschreibung der sozialen Schieflage und deren Chronologie gar nicht sein!
Pinasse
DER WAHRE CHARAKTER EINES MENSCHEN ZEIGT SICH NICHT BEI DER ERSTEN BEGEGNUNG, SONDERN BEI DER LETZTEN
Hartz4-Plattform fragt: “Wirtschaft vor Menschen?“
Überprüfungsanträge müssen auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten?
“Im Namen des Volkes,“ stellt Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform fest, “hat aus unserer Sicht das Bundesverfassungsgericht “aus fiskalischen Gründen“ das “Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2010 außer Kraft gesetzt.“ Die Sprecherin der Bürgerinitiative weiter: “Da stellt sich die Grundsatzfrage des demokratischen Rechtsstaates: Wer ist “das Volk“? Sind es wenige Regierungsvertreter oder Millionen Menschen in diesem Lande? Es schließt sich die ethische Frage an: Wem “dienen“ die Volks-Vertreter eigentlich? Der Wirtschaft mit Milliarden-Geschenken für marode Banken und Pleite-Unternehmen? Und verstehen Sie ihren “Dienst am Deutschen Volke“ darin, dass sie den Menschen existenzielle Grundrechte entziehen?“
Kläger vorm Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay, bereitet jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. “Wir dürfen gespannt sein,“ so Vallenthin, “ob Straßburg Deutschland die Karlsruher Entscheidung durchgehen lässt, aus fiskalischen Gründen das vom Bundesverfassungsgericht im selben Urteil als unverfügbar und mit der Pflicht zur Einlösung festgeschriebene Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mal eben 6 Jahre außer Kraft zu setzen.“
Vor dem EGMR wird es wohl vor allem um folgende Passage des Urteils vom 09. Februar gehen:
“Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend für die Zeit ab Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch am 1. Januar 2005 neu festzusetzen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft (...) Die rückwirkende Neufestsetzung etwaiger höherer Leistungen für den gesamten Zeitraum ab dem 1. Januar 2005 hätte zudem wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X*) unvertretbare fiskalische Wirkungen.“
“Sicher werden die Straßburger Richter in dem Zusammenhang auch die Formulierung “neu festzusetzen“ unter die Lupe nehmen, die unmittelbar auch die Rechte aus hunderttausenden von Überprüfungsanträgen betrifft,“ erwartet Brigitte Vallenthin. “Denn diese Formulierung bedeutet nach unserer Einschätzung: Zwar haben die Karlsruher Richter einen neuen Regelsatz ab Januar 2005 für alle Hartz IV-Berechtigten nicht gefordert. Wir sehen aber durchaus die rückwirkenden Chancen für die Überprüfungs-Antragsteller auch nach deutschem Recht noch nicht endgültig verloren.“
Die Hartz4-Plattform weist dringend darauf hin, Überprüfungs-Antrags-Verfahren – ebenso Widerspruchs- und Klageverfahren in dem Zusammenhang – auf keinen Fall einzustellen. Vielmehr müssen die Verfahren weiter betrieben und Fristen unbedingt eingehalten werden. Es sollten unbedingt Anträge auf “Ruhen des Verfahrens zur Wahrung der Rechte“ gestellt werden mit dem Hinweis auf die bevorstehende Klage vor dem EGMR. Nur so lassen sich Rechte schützen für den Fall, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das rückwirkende Versagen des Grundrechts auf Existenzminimum durch das Bundesverfassungsgericht für Unrecht erklärt.
“Wir sind empört,“ so Brigitte Vallenthin, “dass die Internet-Plattform “gegen-hartz“ bereits am Tag des Urteilsspruchs übereilt riet, die “Überprüfungsanträge als erledigt zu betrachten“ und erklärt hat, es sei “unbedingt empfehlenswert das Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und die Klage zurück zu nehmen. Mit dem Hinweis auf das Urteil sollte die Sache als "erledigt" betrachtet werden.“ Der Rat ist gut für die ARGEn, die Sozialgerichte und den Finanzminister - jedoch der schlechtest mögliche für die Interessen der Hartz IV-Berechtigten.“
*)Quelle:§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X “Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt“
Wiesbaden, 13. Februar 2010
Brigitte Vallenthin Presse
Hartz4-Plattform keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
DER WAHRE CHARAKTER EINES MENSCHEN ZEIGT SICH NICHT BEI DER ERSTEN BEGEGNUNG, SONDERN BEI DER LETZTEN
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