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Weidener Initiative für Soziale Politik

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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 731 mal aufgerufen
 Kommunalpolitik
Pinasse


Beiträge: 350

18.10.2009 16:21
Kommunale Geheimlogen - GmbHs und AGs Zitat · Antworten

Kommunale GmbHs und Aktiengesellschaften

Immer mehr Stadtoberhäupter und Landräte haben sich in den letzten Jahren für die Gründung von GmbHs und Aktiengesellschaften zur Erledigung kommunaler Aufgaben entschieden , (Wasser, Anwasser,Soziales, Verkehr, Energie usw.).
Diese Form der Erfüllung von Pflichtaufgaben und/oder freiwilligen Leistungen verlagert Mitbestimmungsrechte und Entscheidungskompetenzen des Stadt-/Gemeinderates auf eine „juristische Gesellschaft des privaten Rechts“ mit beschränkter Haftung.
Gründe für diese Auslagerung von Aufgaben und Entscheidungen sind einerseits,
- Verkleinerung des personellen Zuständigkeitsbereichs,
- Verteilung von Kontroll- und Entscheidungsrechte auf eine kleine Gruppe (Aufsichtsrat)
ausserhalb des jeweiligen Stadtrats- bzw. Kreistagsgremium, zu verlagern,
- Verhinderung von Einsichtnahmen in Geschäftsführung, in Gewinn- und Verlustrechnungen,
in Wirtschaftspläne und Finanzen durch Öffentlichkeit und Presse,
- Vermeidung von Einflußnahme auf Betriebsentscheidungen, sowie Betriebsabläufe durch Stadtrat,
Gemeinderat oder Kreistag.

Als gutes Beispiel für, wie ich meine, undemokratische Geheimstrategien, sind die Neugründungen in der bisher kurzen Amtszeit des Weidener OB:

- VHS gGmbH
- VHS gGmbH zrb
- Grundstücksentwicklungs GmbH

Hinzu kommen in Weiden die vorher gegründete Stadtbau GmbH, sowie die AbwasserGmbH und die Nordoberpfälzer Krankenhaus AG.

Daß es in Weiden ausschließlich um Geheimhaltungsstrategien gehen kann, zeigen die VHS GmbH Gründungen sehr deutlich. Nach einem Skandal, bei welchem die hohen Schulden der vorher, als Verein wirkenden VHS offensichtlich wurden, sind gleich zwei jursitische Personengesellschaften für die Erwachsenenbildung als GmbHs eingerichtet worden.

Aber auch die Nichtveröffentlichung von Beschlüssen, für welche die Geheimhaltungsgründe entfallen sind, charkterisiert eine undemokratische Hinterzimmerpolitik und Tendenzen zu diktatorischer Machausübung.

Im übrigen hat es wohl in Weiden noch nie so viele Art. 37(3) BayGO Entscheidungen unter dem Deckmäntelchen der Eilentscheidung gegeben, wie durch den Neuanfang-OB in der Stadt Weiden.

Ein „beonderes G´schmäckl“ bekommt nun die, ebenfalls in nichtöffentlicher!!! Sitzung beratene Grundsstücksentwicklungs-GmbH. Sie kommt natürlich just zum Zeitpunkt, da es um kommunale Grundstücke für Standorte, deren Verkauf und Verwertung für Photovoltaik- und für Windkraftflächen geht!
Ein Schelm, wer Böses dazu denkt!


Enttäuschend in dieser Hinsicht ist nur, daß bisher der Weidener Stadtrat wegen der Harmoniebeschwörungen des Bürgermeisters, ungeprüft und unkritisch alle Geheinmiskrämereien, einschl. Privatisierungsmaßnahmen mitmachte.

Trotzdem!
Die Strippenzieher und „Gründer“ von kommunalen, juristischen Personengesellschaften sollten sich nicht mehr so sicher sein, daß sie sich hinter verschlossenen Türen, ohne Kontrolle durch die Öffentlichkeit verabreden, verhandeln und entscheiden können.
Als Beispiel sei hier die Stadt Passau genannt, welche zwei Prozesse (Verwaltungsgericht Regensburg und Verwaltungsgerichtshof München) verloren hat und von den Richtern ins Stammbuch geschrieben bekam:
• Die angestrebte öffentliche Diskussion von Bürgern und Stadträten über die im Aufsichtsrat zu behandelnden Beratungspunkte stellt die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte nicht in Frage.
• Es ist kein unzumutbarer Aufwand vorab zu klären, welche Tagesordnungspunke der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden dürfen.
• Diese, den Medien mitzuteilen, trage vielmehr Rechnung der vom Bundesgerichtshof zu Recht betonten Auskunftsverpflichtung solcher Gmbhs, die ganz oder überwiegend in der öffentlichen Hand liegen. (BHG vom 10.2.2005).

Die Urteile sind nachzulesen:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdf...02.2005.pdf>
Urteil vom 02.02.2005 – 4 BV 05.756

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...nked=pm&Blank=1
Urteil vom 10. Februar 2005 - III ZR 294/04




DER WAHRE CHARAKTER EINES MENSCHEN ZEIGT SICH NICHT BEI DER ERSTEN BEGEGNUNG, SONDERN BEI DER LETZTEN

majortom80


Beiträge: 584

30.10.2009 15:02
#2 RE: Kommunale Geheimlogen - GmbHs und AGs Zitat · Antworten

Wie immer ein klasse Beitrag von Dir liebe Pinasse

Das sage ich schon lange, dass sich die Stadt Weiden vertretten durch den Weidener OB und dem Stadtrat, nicht an das Gesetz halten...
Hier werden in den veröffentlichten Tagesordnungen zu den jeweiligen Sitzungen, Namen ausgeixxxxt, Anlagen nicht veröffentlicht und auch auf Nachfrage werden diese Anlagen in den öffentlichen Sitzungen nicht ausgegeben...

Das ist eine Verschleierungspolitik wie es Sie wohl nur in Weiden gibt....
Pfui werte Stadträte, Ihr lasst das alles zu...

---dum spiro spero (da ich lebe, hoffe ich)---

 Sprung  

           Sitzungsplan des Stadtrates                                         Staatsschuldenuhr                                       aktuelle Petitionen im Bundestag                                       Tacheles - Sozialhilfe                                       neuste Urteile des Bundessozialgerichtes



 
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