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Weidener Initiative für Soziale Politik

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Dieses Thema hat 10 Antworten
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 Wirtschaft
Pinasse


Beiträge: 350

11.09.2009 13:30
Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

Nachfolgend der Widerspruch zum Edekamonster in Weiden Neustädter Str. 49.

Abgabetermin ist bis heute nachts 24 Uhr!

Luise Nomayo 10.09.09
Zum Eicherlgarten 7
92711 Parkstein - Hammerles

Stadt Weiden nachrichtlich:
Stadtplanungsamt Stadtrat d. Kreisfreien Stadt Weiden
Dr.-Pfleger-Str. 15 Regierung d. Opf. Bauaufsicht
92637 Weiden i.d.Opf


Betr.:
Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Einkaufszentrum Neustädter Straße 49:

Hier:
Widerspruch/Einwendung;

Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtplanungsamtes,
sehr geehrte Mitglieder des Weidener Stadtrates!

Als Wahlberechtigte der Marktgemeinde Parkstein, und damit als Einwohnerin einer angrenzenden Nachbargemeinde von Weiden, sowie als Mitglied der Weidener Initiative WISP, erhebe ich sach- und fristgerecht meinen Widerspruch, bzw. meine Einwendungen gegen
- die projektbezogene Ausweisung eines Sondergebietes an der Neustädter Straße 49,
- die Bebauungsplanungen eines Einkaufs- und UEC (Urban Entertainment Center) im
äußeren Norden des Stadtgebietes der kreisfreien Stadt Weiden.

Begründung:

1.
Das Vorhaben widerspricht den, im Regionalplan Nord 6 formulierten Entwicklungszielen Ziff. 2.1.2, welche explizit für die Stadt Weiden lauten:

„Die oberzentralen Funktionen müssen jedoch gestärkt werden. So sind eine Reihe von oberzentralen Einrichtungen noch nicht in der notwendigen Qualität vorhanden. Sie müssen deshalb noch geschaffen und ausgebaut werden.
Die Vollendung der Fachhochschule Amberg-Weiden hat dabei überragende Bedeutung.
Auch als Arbeitsstandort soll das Oberzentrum so ausgebaut werden,dass vor allem eine Ausweitung in den für ein Oberzentrum typischen Beschäftigungsbereichen (technologisch hochentwickelte Produktionen, sowie Dienstleistungen des spezialisierten höheren Bedarfs) erfolgt.
Die Einzelhandelsfunktion hat bereits einen hohen Standard erreicht, als Aufgabe stellt sich hier die Fortentwicklung für den spezialisierten höheren Bedarf.“

Das geplante UEC (Einzelhandelsprojekt mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten), euphemisch Generationenmarkt genannt, erfüllt damit die aufgeführten Kriterien und Vorgaben dieses Regionalplanes nicht.

Die Fa. „TEAM 4“, welche ausgelegte Plan-Begründung und Beschreibung für die Bebauungsplanänderung erstellte, täuscht lediglich, mit Bezug auf den Regionalplan „Region Nördliche Oberpfalz (6), eine Übereinstimmung mit den regionalplanerischen Zielsetzungen vor.

Der geplante, großdimensionierte Edeka Einzelhandelsmarkt, mit Vergnügungs- und Relaxeinrichtungen, kann jedenfalls nicht als Dienstleister des [b]„spezialisierten, höheren Bedarfs“, wie im Regionalplan gefordert, verstanden werden.
Der Hinweis auf den Regionalplan in den ausgelegten, zu genehmigenden Bauunterlagen, ist daher gewollt irreführend und dient der Täuschung, aller am Verfahren Beteiligten.

Mein Widerspruch richtet sich gegen die Umdeutung und falsche Auslegung der im Regionalplan aufgelisteten Gebote, bzw. Verbote im Zusammenhang mit Sondergebietsausweisungen und Bebauungsplanänderungen für großflächige Einkaufszentren, insbesonders mit UEC Charakter![/b]

2.
Auch der Bezug zum Bayerischen Landesentwicklungsplan, LEP B II 1.2.1.2, täuscht eine gesetzeskonforme Übereinstimmung mit den gebotenen Zielsetzung vor.

Tatsächlich stehen die, vom Antragsteller vorgelegten Planungen, angefangen bei der geplanten Größe Größe der Verkaufsflächen, über Standort des Bauvorhaben, dessen Angebotssortiments bis zum Kaufkraft-Abschöpfungspotential, im eklatanten Widerspruch zu den Vorgaben des LEP B II 1.2.1.2.
Diese Gebote und Verbote des LEP B 1.2.1.2. sind jedoch als Verwaltungsanordnung von der Stadt Weiden umzusetzen. Danach wäre der projektbezogene Bebauungsplan in der ausgelegten Fassung nicht genehmigungsfähig.

Die Größe des projektierten Einzelhandelszentrums der Edeka umfasst eine, in Leichtbauweise überspannte Fläche von 4250 m² lt. ausgelegter Planzeichnung.
Hinzu kommt ein zusätzlicher, etwas abgesetzter Bau, für Einzelhandels-Produkte des periodischen Bedarfs mit einer integrierten Spielhölle.
Die projektierte, zu überbauende Fläche, umfasst weitere 3750 m².

Der Hinweis auf den LEP BII 1.2.1.2 in den ausgelegten, zu genehmigenden Bauantragsunterlagen, ist irreführend und dient der Täuschung, aller am Verfahren Beteiligten.
Mein Widerspruch richtet sich gegen die Umdeutung und falsche Auslegung der im LEP BII 1.2.1.2 aufgelisteten Gebote, bzw. Verbote im Zusammenhang mit Sondergebietsausweisungen und Bebauungsplanänderungen für großflächige Einkaufszentren, insbesonders mit UEC Charakter!


a)
UEC´s haben in der Regel keine Fenster, oder Aussenbezüge, sodass der Besucher aus dem Alltag entführt wird und in den Konsumtempel eintaucht (siehe Bauantrag Neustädter Str. 49 und
die Wahl der Begrifflichkeiten „Generationenmarkt“, bzw. vorher „Seniorenmarkt“, sowie das ausgelegte Heft mit Bildmontagen zum Aussehen des Marktes).
Auch Uhren sucht der Kunde in diesen Kaufrausch-Tempeln vergeblich!
In UEC´s wird durchschnittlich ein Drittel der Fläche für Unterhaltung und sonstige Relax-
und Fraß-Befriedigung bereitgehalten.
Mit dieser Gestaltung wächst die Konsumbereitschaft von Kunden, teilweise bis zum Krankheitsbild des Kaufzwangs, vergleichbar mit der Spielsucht!

Aus diesen Gründen und wegen der damit einhergehenden, negativen gesellschaftlichen und sozialen Folgelasten, welche im Gutachten bisher keine Erwähnung fanden und daher bei der Gefahrenabschätzung auch keine Rolle spielten, ist der Antrag auf Bebauungsplanänderung abzuweisen!

Die baulich-optische Psycho-Manipulation, neben Relaunchangeboten, die nichts mehr mit dem eigentlichen Versorgungszielen zu tun haben, schafft Abhängigkeiten, deren Lasten die Allgemeinheit über Sozialbeiträge der Krankenkassen zu tragen hat und für deren Folgen auch die Stadt über Sozialleistungen aufzukommen hat.
Gleiches gilt für die Spielhölle mit einer Betriebsfläche von 1500m²!
Es ist sehr bedauerlich, dass dieser Aspekt, der auch Entwicklungsziele und Entwicklungserfolge der Stadtplanung in Frage stellt, der mittel- und langfristig Kosten für Einrichtung von Heimen und Bestellung von Sozialbetreuungen bewirkt, nicht untersucht, geprüft und abgewogen wurde.

Meine Einwendung richtet sich daher auch gegen die schädlichen und negativen Auswirkungen beim Konsumverhalten und gegen dass Suchtpotential, welches von Spielotheken ausgeht und insbesonders auf junge Erwachsene und Personen mit wenig gefestigten Persönlichkeitsprofilen einwirkt!
Dieser gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Aspekt ist zwar nach LEP B 1.2.1.2 sehr wohl zu berücksichtigen, aber in den vorliegenden, zur Genehmigung anstehenden Unterlagen nicht geprüft und gewertet worden.

b)
In Weiden kommen, laut einer, am 14.04.08 via SPIEGEL-online veröffentlichten Studie (sil/dpa), bezogen auf 100 000 Einwohner, insgesamt 42 Discounter (s.Anl.1)
Damit liegt Weiden im bundesweiten Vergleich an erster Stelle!
Ein weiteres Einzelhandelszentrum ist, gemessen an der hohen Dichte, für die gewachsenen, kleinteiligen Versorgungsstrukturen der Stadt Weiden schädlich.
Die vorhandenen Einzelhandelsmärkte verteilen sich auf die verschiedenen, relativ abgeschlossenen Ortsteile von Weiden und erfüllen damit die wohn- und ortsnahe Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfes.

Die Einrichtung des Großmarktes mit UEC-Qualität, am Stadtrand und im Schnittbereich der Hauptverkehrsachsen, hat eine Sogwirkung, welche über die vom GfK statistisch geschätzten Abschöpfraten von angeblich unter 10% hinausgehen.

Wenn eine Anzahl vorhandener Einzelhandelsläden keine besondere Berücksichtigung im GfK-Wirtschaftlichkeitsgutachten findet, ist dies der Tatsache geschuldet, dass Discounter in den verschiedenen Ortsteilen, also ausserhalb des vom GfK abgesteckten Stadtkerns um die Altstadt zwischen Bahnhof und Neustädter Hauptstraße und den Ortsteilen östlich und westlich davon, mit Verkaufsflächen von unter 500 m², erst gar nicht berücksichtigt wurden und weitere Anbieter für Waren des täglichen Bedarfs, mit Verkaufsflächen bis zu 800 m2 in den westlichen und östlichen Weidener Siedlungsgebieten, nicht einbezogen wurden (z.B. Leimberger Straße, Friedrich Ebertstr.-Auffahrt B22) , zum Teil auch deshalb, weil sie erst nach Erstellung des GfK-Gutachtens eröffnet wurden.
Sie sind es aber, die sich in den Ortsteilen ansiedelten, um den jeweiligen Bedarf der dort ansässigen Bevölkerung wohnungsnah zu decken, aber mit der Bauungsplanänderung für den „UEC-Generationenmarkt“ in ihrem Bestand gefährdet sind.
Das bedeutet, dass mit Abschöpfung der Kaufkraft im südlichen Segment des inneren Radius um das UEC
- weitere Leerstände in Mischgebieten zu erwarten sind,
- die Nahversorgung der Siedlungsbevölkerung, insbesonders für jene Bevölkerungsschichten, welche nicht über ein eigenes Auto verfügen, nicht mehr gegeben ist,
- das Verkehrsaufkommen erheblich gesteigert und damit Energieverbrauch ökologisch negativ beeinflusst wird,
- die Siedlungsstruktur mittel und langfristig nachteilig verändert wird, weil Ortsteile entvölkert und/oder zu reinen Schlafstellen verkommen,
- bereits heute vorhandene, negative Auswirkungen in den Siedlungsgebieten verstärkt werden und nicht mehr durch Stadterneuerungs-, bzw. Stadtentwicklungsprogramme zu beheben sind.

Negativ Beispiele sind, um nur einige Beispiele zu nennen:
der dichtbesiedelte Ortsteil Hammerweg Weiden, mit vielen leerstehenden Läden und Betriebsgrundstücken,
die 2000 EW zählende Marktgemeinde Parkstein, mit zwar ausgewiesenem, aber bisher leeren Sondergebiet für die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes und lediglich zwei Landmetzgereien mit einem Grundangebot an Lebensmitteln des täglichen Bedarfs,
die dichtbesiedelte Marktgemeinde Störnstein, ohne einen einzigen Einzelhandels- oder Dienstleistungsladen.

Das ist eine beispielhafte kleine Auswahl, um die kurz- und mittelfristig drohenden, negativen Auswirkungen des geplanten UEC zu verdeutlichen.
Dabei handelt es sich bei den genannten Kommunen um solche, die seit Jahren bemüht sind, eine Zentrums-Kultur im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Bereichen aufzubauen!

Meine Einwendung gegen den Generationenmarkt stützt sich auf diese strukturschädigenden Auswirkungen im Luftlinienumfeld des geplanten Projektes bis zu 10 km Radius-Entfernung!

c)
Schließlich zielt die gesamte Geschäftsstrategie eines UEC auf die Kaufkraft der sogen. „Best-Agers“ ab, also jenes Bevölkerungsteils, der über ein Kfz verfügt und bereit ist, über schnelle Autostrecken (z.B.:
- A 93, Frauenrichterstr., B470, Josef-Haas-Moosloh-Str. vom Westen her,
- Bahnhof-Nikolai-Prinz Ludwig-Martin Luther- Neustädter Straße und B22 vom Süden her,
- Neustädter Hauptstr. vom Norden her,
- Südosttangente, Friedrich Ebert Str.-Vohenstrausserstr., Bürgermstr. Prechtelstr.-Sebastianstr. - Am langen Steg aus dem Osten des Stadgebietes)
den täglichen Lebensbedarf in Groß-Einkaufszentren „mit Synergieeffekten“ (Mitnehmmärkten für den periodischen Haushaltsbedarf) einzukaufen.

Diese Verkehrslenkung zum UEC Generationenmarkt führt zu hohem, zusätzlichen Treibstoffverbrauch und damit zu negativen, ökologischen Auswirkungen..

Im Nahbereich, des Marktes ( Luftlinienradius 10 km) muß mit einer durchschnittlichen Kunden-Anfahrtstrecke von mind. 7 km einfach gerechnet werden, da das UEC nicht im innerstädtischen Bereich und auch nicht in dicht besiedelten Ortsteilen, sondern im nördlichen Grenzbereich des Weidener Stadgebietes errichtet werden soll.

Der geplanter Parkplatz für den UEC-Verkaufsmarkt, mit ca. 300 Parkplätzen, Öffnungszeiten an 6 Wochentagen und bis 20 Uhr (übliche Schlußzeit bei Edekamärkten) liegt bei einem Kfz- Umschlaggrad zwischen 7.7 - 10 (Tabelle 1.3, Datenbeispiele zur Verkehrserzeugung großflächiger Handelsbetriebe Ziff. 8-10 Bosserhoff Dietmar, Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung, Herausgeber: Hess. Landesamt f. Straßen- und Verkehrswesen, Stand Mai 1998, s. Anl 2.) .

Aus einem zu erwartenden Umschlaggrad (Ug) von durchschnittlich 8, errechnet sich ein Fahrzeugaufkommen von 300 x 8 = 2 400 Fahrzeugen/tgl.
Bei einem Spritverbrauch von 8 Ltr./Kfz/100km ergibt sich, bei 2 400 Fahrten zu 7 km x 2 = 14 km (Hin- und Rückfahrt) ein Spritverbrauch von täglich 2 400x14:100 x8 = 2 688 Liter.
An 300 Öffnungstagen/a sind das 806 400 Liter
Spritverbrauch, welcher zusätzlich verbrannt wird, weil Kunden ausschließlich aus dem suburbanen Bereichen anfahren, - der Markt liegt ausserhalb von Wohnsiedlungen oder Ortsteilzentren!

Anmerkung:
806 400 Liter Treibstoff stellen das Äquivalent des Jahresheizbedarfs von rd. 500 Familienwohneinheiten dar.

Schon daran ist zu erkennen, dass teure Energiegutachten, einschl. der Energiesparbestrebungen der Stadt Weiden, durch die Errichtung dieses „Generationenmarktes“ konterkariert und zur Makulatur werden, zumal es dafür keinen tatsächlichen Versorgungsbedarf für die Bevölkerung gibt.

Bei der Berechnung wurden die Werte o.a. Quelle zugrunde gelegt. Dabei wurden aber, lt. Gutachten FGSV, Köln 91, nur Einkaufstage von Montag bis Freitag berücksichtigt. Des Weiteren sind die zwischenzeitlich verlängerten Öffnungszeiten noch nicht erhöhend in die Umschlagberechnungen eingegangen, sodass der durchschnittliche Umschlaggrad von 8 noch nicht das tatsächliche, wöchentliche Verkehrsaufkommen widerspiegelt, sondern eher darunter liegt.

Die an- und abfahrenden Fahrzeuge verursachen auch hohe Staubemissionen am Standortbereich und in der näheren Umgebung des Einkaufsmarktes.
Diesbezügliche Messungen, Berechnungen (z.B. in Abhängigkeit von geplanten Ampelanlagen und dem damit verbundenen Stop-and-Go-Verkehr), oder wenigstens Schätzungen, fehlen in den ausgelegten Unterlagen.

Meine Einwendung richtet sich deshalb gegen
- den hohen Ölverbrauch, der durch die Errichtung dieses UEC, mit seiner sehr guten und schnellen, überregional besonders wirksamen Verkehrsanbindung, verursacht wird,
- gegen die Unterlassung, Staubemissionen in die Gesamtbetrachtung für die Genehmigung des Vorhabens mit einzubeziehen.
Eine UVP ist damit geboten.


3.
Die Abschöpfungsberechnungen im GFK-Gutachten erfassen nicht den tatsächlich vorhandenen Bestand. Dass GfK-Gutachten ist auf die Nichtüberschreitung der Abschöpfungs-Grenzline von unter 10% zugeschnitten.
Es spiegelt nicht die tatsächlich zu generierenden Umsätze wider, sondern dient hauptsächlich dazu, die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages zu erreichen!
a)
Von den 4250 Quadratmetern überbaubare Geschäftsfläche im Edeka-Hauptgebäude, soll die Verkaufsfläche, nach mehrmaligen Veränderungen, nun 2 600m² betragen (s.Stadt Weiden vorhabenbezogener Bebauungsplan 8.7.09 B Ziff.1.1 <http://Ziff.1.1/>), wobei sich dann für Rückzugs- und Ruhebereiche, für Kinderbetreuung, Sanitäreinrichtungen und Fastfoodplätze insgesamt 1 650 m² überbaubare Grundfläche errechnen.

Der hohe Flächenanteil für Convenience-Bereiche ist unmittelbar mit dem Geschäftsbetrieb und mit den Geschäftszielen verbunden und kann daher nicht aus der Verkaufsflächenberechnung ausgespart bleiben. So, wie Einkaufswege, Theken, Aufbauten, Stand- und Sitzplätze in den verschiedenen Abteilungen und Segmenten innerhalb des Marktes als Verkaufsflächen gelten, sind auch diese Convenience-Platzvorhaltungen mit in dieVerkaufsflächenberechnung einzubeziehen, schließlich soll damit Absatz von Waren angekurbelt und Käufer angezogen werden.

Waren eines Einkaufszentrums werden „just-in-time“ angeliefert. Einem ausgefeiltem Logistiksystem ist es geschuldet, daß die früher notwendigen, großen Warenlager entfallen, sodass nur noch Arbeitnehmer-Sozialbereiche, Gefrierräume, Abstell- und Abfallplätze, sowie Kurzzeit-Lagerflächen mit geringem Flächenbedarf zur Ausführung kommen.
Der Ansatz von nur 2 600 m², bei einer überbauten Fläche des Einzelhandelsgebäudes für Edeka von 4 250 m² (Verhältnis 2 600:4250 = 61 % :39 %) ist unrealistisch, unterdimensioniert und aus betriebswirtschaftlicher Sicht wirklichkeitsfern.
Abschöpfungs-Quoten, welche auf diesen Angaben aufbauen, sind logischer Weise viel zu gering angenommen und damit für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit nicht heranzuziehen.

Ebenso verhält es sich mit den Verkaufsflächen des gleichzeitig zu errichtenden, als „Dienstleistung“ deklarierten Komplexes, mit einer überbauten Fläche ( lt. Auslegungsplans) von insgesamt 3 750m² und einer Verkaufs-/Geschäftsfläche von 2 440 m² (110 Backshop + 800 Zoofachmarkt + 480 Drogeriefachmarkt + 1 050 Spielothek + 200 Apotheke s. Auslegungs-Unterlagen B 1.1 vom 8.7.09 ), was ein Verhältnis, Verkaufsfläche zu bebauter Grundfläche, von 65 % : 35 % ergibt.

Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang die verschiedenen, differierenden, aus betriebswirtschaftlicher Sicht durch dass GfK errechneten Raumleistungen €/m².
Seite 43 Gutachten vom März 07
- Generationenmarkt (3 000 m² Verkaufsfläche, 13.7 Mio Bruttoumsatz/a) 4 600.- €/m²
Ergänzende Stellungnahme ohne Datum zum März 2007, Tabelle 2 Edeka
- Generationenmarkt (2 500 m² Verkaufsfläche, 10.7 Mio Bruttoumsatz/a) 4 280.- €/m²
Ergänzende Stellungnahme ohne Datum zum März 2007, Tabelle 3 Edeka
- Generationenmarkt (2 790 m² Verkaufsfläche, 12.8 Mio Bruttoumsatz/a) 4 600.- €/m²
Ergänzende Stellungnahme vom 24.2.09 z.Gutachten März 2007
- Generationenmarkt ( 2 500 m² Verkaufsfläche) keine Angaben vorhanden,
jedoch Hinweis:


„Um die möglichen zu erwartenden ökonomischen Umsatzlenkungen ableiten zu können, wird zunächst unter Berücksichtigung durchschnittlicher branchen- und betriebswirtschaftlich notwendiger Flächenproduktivität im Sinne von Maximalwerten bzw. von möglichen Obergrenzen ein Brutto-Umsatz angesetzt.

Dies bedeutet, dass die zugrunde gelegten und von der Genehmigungsbehörde zu prüfenden Abschöpfquoten im GfK-Gutachten, nicht auf belastbaren, volkswirtschaftlichen Bestandsdaten der vorhandenen, regionalen Versorgungsstrukturen beruhen.
Die Abschöpfungsquoten werden viel mehr so hingerechnet, dass sie sich an der Maximalgrenze der Spanne zwischen „möglichen Obergrenzen“ des „Brutto-Umsatzes“ (also Unterschreiten der 10% Abschöpfgrenze nach den BVerw-Urteilen) und der zu erzielenden „Flächenproduktivität“ bewegen!

Abschöpfquoten, welche einen maßgeblichen Parameter für die Standort-Verträglichkeit und damit für die Genehmigung des Projektes bilden, müssen sich aus den vorhandenen, regionalen Daten und den darauf basierenden, zu erwartenden Umsätzen errechnen.
Erst daraus kann die Größe der Umsatz-Umleitung und die Produktivität der Raumleistung in €/m² und die ermittelt werden.

Mit o.a. Herangehensweise ist offensichtlich, das GfK-Gutachten hat das „das Pferd von hinten aufgezäunt“. Nicht die zu erwartenden Erfolgsausichten des Projektes darzustellen, sondern um das beantragte Bauverfahren innerhalb genehmigungsfähiger Grenzen erscheinen zu lassen, ist das vorrangige Ziel des Gutachtens.

Wenn man die Anzahl der Parkplätze mit 300, deren Umschlagzahl 8 und einen Einkaufsbetrag von nur 50.-€/AutofahrerIn zugrunde legt, errechnet sich für das Einkaufszentrum

ein Tagesumsatz von durchschnittlich 120 000.- €

Bei 300 Verkaufstagen jährlich, ergibt sich daraus einen Jahresumsatz von 36 000 000.- €

Das ist mehr als doppelt so viel, als vom GfK-Gutachter (16.4 Mio €) angenommen wird.
Mit dem Mindesteinkaufsbetrag von 50.-€/Person muß schon deshalb gerechnet werden, weil niemand Benzinkosten von durchschnittlich 2.20 € (7 km x 2 : 8 x 1.30 €) ausgibt, und sich damit die Gestehungskosten der Waren um 4.4 und mehr Prozent zu erhöhen!
Bei der Umsatzprognose blieb zudem unberücksichtigt, daß vielfach auch Begleitpersonen in den Autos mitfahren und zusätzlich Umsätze generieren.

Meine Einwendung richtet sich gegen die Einbeziehung des GfK-Gutachtens zur Beurteilung der Raum- und Standortverträglichkeit des „Generationenmarktes“, da es nicht die realistisch zu erwartenden Abschöpfungsumsätze offenlegt!

4.
UEC´s sind wirtschaftsgeographisch gesehen, Cluster, weil im Interesse der Nutzung von Umsatz-Synergien, die Standortgemeinschaft ein Netzwerk und eine Wertschöpfungskette bilden.

Genau gegen diese Merkmale und deren kurz-, mittel- und langfristige, absolut negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Kommunen, Gesellschaft und Umwelt, richten sich die im LEP BII 1.2.1.2 genannten Verbotskriterien!
Sie werden durch die Ansiedlungsgenehmigung des „Generationenmarktes“ an der nördlichen Peripherie des Weidener Stadtgebietes missachtet.

Der ernsthafter Konflikt entsteht dadurch, dass die LEP-Zielsetzung und damit die ohnehin schwierige, kommunale Aufgabe, lebenswerte gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Strukturen in den verschiedenen, abgegrenzten Weidener Stadtteilen zu bilden, durch die Verlagerung der Versorgung mit den notwendigen Verbrauchsgütern in suburbane Zentren unterlaufen und konterkariert wird.
Ein solcher Fehler ist bereits virulent durch die Kaufland- und Edeka-Ansiedlung im südlichen Randgebiet von Weiden. Die Versorgung der Bevölkerung mit den täglich notwendigen Waren, ist im Stadtkern und der südlichen Innenstadt, mit der Schließung kleiner Lebensmittelgeschäfte und Discounter, bereits zusammengebrochen.

Eine voraussehbare, weitere “Austrocknung” der nördlichen, westlichen und östlichen Stadtkernbereiche, so wie der Anliegergemeinden, droht unmittelbar durch die Genehmigung des UEC-“Generationenmarktes“.

Die Begriffsschöpfung “Generationenmarkt” darf nicht darüber hinweg täuschen, dass Zielgruppe des Unternehmens ausschließlich der mobile „Best-Ager“ sind.
Das sind mobile Menschen mit gutem Einkommen und Kfz-Besitz und auch über Bedarf weniger preisbewusst Geld ausgibt.
Andere Käufergruppen (z.B. Alte und Behinderte, Menschen ohne Kfz) haben kaum eine Möglichkeit diesen Markt zu erreichen.
Wird die mobile Käuferschicht aus den Ortszentren und den angrenzenden Kommunen abgesaugt, verliert der regionale Einzelhandel seine wichtigste Käufergruppe und damit rentierliche Umsatzquoten, sie müssen schließen und hinterlassen bei bei den “hinterbliebenen” , ärmeren und nicht mobilen Käufergruppen einen “ungedeckten Bedarf”, der als Folge zu Wohungsaufgabe und Umzug führt.
Läden stehen leer, Flächen liegen brach und Ortsteile veröden!
Solche Aussichten bedrohen z.B. den Ortsteil Hammerweg, aber auch in der Mooslohe und im Rehbühl, sowie in Weiden Ost.

Meine Einwendung ist der Tatsache geschuldet, dass dieser „Generationenmarkt“ keine neuen Käufergruppen erschließt und generiert, denn der Discountermarkt hat in Weiden einen hohen Sättigungsgrad, sodass die Gewinne des neuen UEC nur über Abschöpfungs-Quoten erzielbar sind, wenn Käuferströme umgeleitet werden.
Solche Entwicklungen gilt es zu verhindern, denn sie widersprichen allen städteplanerischen und landesplanerischen Zielsetzungen.


5.
Aber nicht nur die Zielsetzungen des Bay. LEP und des Regionalplans werden mit der Ansiedlung des Bauprojektes „Generationenmark“ als UEC ad absurdum geführt, auch die, von der Stadt Weiden bereitgestellten Haushaltsmittel i.H.v <http://i.H.v/>. 150 000.-€ für ein Stadtentwicklungsgutachten, sind damit verschwendet.
Die Zielsetzungen dieses Gutachtens sollen der Umsetzung der Gebote aus dem Regionalplan Oberpfalz Nord (6) und dem LEP BII 1.2.1.2 dienen, werden aber durch die vorliegende, projektbezogene Bebauungsplanänderung verhindert.

Die Auswirkungen der Planungen zur „projektbezogene Bebauungsplanänderung“ haben bereits zu einem Verdrängungswettbewerb im Stadtteil Hammerweg geführt.
Der Stadtteil umfasst 6 236 Einwohner (aktuell WIKIPEDIA) und ist damit der zahlenmäßig zweitstärkste Stadtteil von Weiden.

Im abgegrenzten, zur Neustädter Straße hin durch die Bahnlinie nach Hof abgeschlossenen Stadtteil Hammerweg, sind die Bewohner auf die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Verbrauchs angewiesen, sofern sie nicht im Besitz eines Autos sind.
Die Ortsteilversorgung hatte bisher ein kleiner Discounter (nah & gut), Verkaufsfläche ca. 700m2, sichergestellt!
Der Betriebsinhaber des Hammerweg-Discounters hat den Pachtvertrag zum 30.9.09 gekündigt. Er befürchtet durch den Edeka-UEC-Markt und dem damit einhergehenden Wegfall der „Best-Agers“, Umsatzeinbußen von mehr als 15% seines Umsatzes.
Mit den verbleibenden Kunden kann er sein Geschäft nicht rentabel weiterführen.
Ein Nachpächter wird zwar gesucht, ist aber unter den zu erwartenden Gewinneinbußen kaum zu finden.

Im Stadteil befinden sich neben zwei Kirchen, zwei Schulen, auch ein Altenheim.
Da der ÖPNV aus dem Hammerwegstadtteil nur nach Süden zum ZOB im Stadkern ausgerichtet ist und von hier aus ein weiterer Fußweg zum NETTO in der Brenner-Schäffer-Str. erforderlich ist, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen, können sich Behinderte, Alte und Junge ohne Kfz, nicht mehr wohnungsnah mit den notwendigsten Bedarfsgütern selbst versorgen.

Das von der Stadt für den Hammerweg vorgesehene und nach dem o.a. Stadtentwicklungsplan anvisierte Stadtteilzentrum, ist damit schon jetzt eine Todgeburt, denn ohne Nahversorgung werden viele Bewohner ohne Kfz den Hammerwegstadtteil verlassen und die Stadt kann sich, wegen des „demographischen Faktors“, schon einmal Gedanken machen, neue Heimplätze in Seniorenheimen auszuweisen!

Die Planungen für das Sondergebiet dienen, entgegen den Darstellungen in den Auslegungs-Unterlagen, nicht der „Innenentwicklung der Stadt“, sondern konterkarieren die Vorgaben nach § 12(1) BauGB. Der Standort des “Generationenmarktes” ist weder städtebaulich integriert, noch liegt er im innerörtlichen Stadtbereich, er hat keine Anbindung zum städt. ÖPNV-Liniennetz und soll in einem Industrie-Mischgebiet am nördlichsten Ende des Gesamtstadtgebietes der Stadt Weiden errichtet werden.

In nächster Nähe, südlich des geplanten UEC Standortes, sind bereits mehrere Lebensmittelmärkte vorhanden (real, Aldi, Norma), sowie ein Hauhaltswarendiscounter Poco.
Die von den “Abschöpfungen” des Generationenmarktes am unmittelbarsten betroffen werden und bei Schließung ihrer Märkte, weitere Gewerbebrachen, den in diesem Bereich bereits mehrfach vorhandenen, hinzufügen werden.
Bei Ansiedlung des „Generationenmarktes“ ist also für die nähere Umgebung des UEC voraussehbar, daß kurz oder mittelfristig die Anzahl der Gewerbe-Brachen, durch Schließung der genanten Märkte weiter erhöht wird. Eine Untersuchung dazu fehlt in den Unterlagen!

Meine Einwendung richtet sich gegen den UEC-Generationenmarkt, weil damit die entwicklungsplanerischen Anstrengungen der Stadt zunichte gemacht werden und Haushaltsmittel für Gutachten verschwendet sind.

6.
Die Entwässerung auf dem Grundstück des geplanten Generationenmarktes soll lt. Planungsunterlagen 4.4 „überwiegend vor Ort versickert werden“.

Weder das anfallende Dachflächenwasser, noch das Oberflächenwasser kann in nennenswerter Weise auf der zubetonierten, mehr als 1.9 ha großen Fläche „versickert” werden.

Die Fläche ist wegen Leichtgängigkeit der Einkaufs- und Rollwägen, sowie im Interesse der Rollstuhlbesucher, fugenlos und eben zuzupflastern.
Die Angaben zur „Versickerung der Oberflächenwässer“ sind eine euphemische Übertreibung.

Der Wasseranfall durch kräftige Regengüsse in unserer Region beträgt bis zu 3 Liter/m², die schmalen, mit Bäumchen bepflanzten Randstreifen können diese anfallenden Wassermassen nicht aufnehmen.
Dass Wasser fließt also in die Kanalleitungen, nach Auskunft WaWi-Amt, hauptsächlich in die ungetrennten Abwasserstränge.
Die Folge davon ist, dass die südlich gelegene Eisenbahnunterführung in der Neustädter-Hauptstraße-Martin-Lutherstraße noch üppiger mit Wasser vollläuft, weil die Rohre den Anfall des Regenwassers bei Güssen nicht schnell genug ableiten.
Dieser Aspekt blieb bisher in den Auslegungs-Unterlagen völlig unberücksichtigt.

Meine Einwendung ist auch der fehlenden Untersuchung der Abwassersituation durch die Ansiedlung eines des großflächigen Generationenmarktes geschuldet, eine UVP ist auch aus diesem Grunde geboten.

7.
Den ausgelegten Unterlagen zur Bauplanänderung liegt zwar ein Lärmgutachten zum zu erwartenden Lärmaufkommen mit im Gutachten zwar vorgeschlagener Mehrfachampelanlage und Änderung der Straßenführung vor, in den ausgelegten Unterlagen ist aber die vorgesehene Verkehrsplanung nicht vorhanden und auch in den Karten fehlen die entsprechenden Daten.
Ausserdem ist mir aufgefallen, dass die zu erwartenden Lärmpegel aus Karten errechnet wurden, die keine Maßstabsangaben enthalten.
Dies wurde sogar explizit auf den, für das Gutachten verwendeten Karten festgehalten.
Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, wie verlässliche und belastbare Lärmpegel ohne genaue Messdaten erstellt werden können, zumal zum Zeitpunkt auch die Straßenplanungen nicht abgeschlossen waren?

Meine Einwendung richtet sich gegen die nicht belastbaren Lärmpegel-Berechnungen. Auch in diesem Zusammenhang ist die Einleitung einer UVP erforderlich.

8.
Durch den „Generationenmarkt“ ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten.
Die Planungen und Vorschläge des Projektbetreibers, den fließenden Verkehr auf der Magistrale Neustädter-Hauptstraße im Einmündungsbereich zur B22 mit Ampelanlagen zu regulieren, dürfte je nach Ampelschaltung auf den verschiedenen Bahnen zu „Stop-and-Situationen“, mit entsprechenden, zusätzlichen Lärm- und Abgasbelastungen führen.
Dabei kommt es dem Betreiber des Generationenmarktes und offensichtlich auch der Stadt nicht darauf an, dass der allgemeine Verkehrsteilnehmer durch solche, bisher unnötigen Behinderungssystem behindert und aufgehalten wird.
Der reibungslose und möglichst schnelle Zugang für Käufer zum UEC steht offensichtlich auch für die Stadt als vorrangiges Ziel fest.

Die Verkehrssituation könnte vom Zu- und Ausfahr-Verkehr aus dem UEC entzerrt werden, wenn die alte Neustädter Straße als Einbahnstraße nur noch über die Neustädter Hauptstraße erreichbar wäre. Diese Einbahstraßenregelung müsste bis zur Kreuzung Conrad Röntgen - Georg Stöckel Str. Geführt werden.
Alle aus dem Einkaufszentrum abfahrenden Fahrzeuge haben dann entweder über die Georg Stöckel Str. - Kilian Str. Anschluss nach Weidens Süden, oder nach Neustadt im Norden, sowie über B22 nach Osten, und A93 nach Westen.
Aus Richtung Weiden kommende Fahrzeuge können entweder von der Neustädter Straße über die bereits vorhandene Linksabbiegerspur, oder auch über die Ausfahrt Neustädter Str. - Dr. Kilian Straße - Georg Stöckel Str. - Röntgen und Otto Hahn Str. Den Generationenmarkt gut erreichen.

Mit dieser Einbahstraßenlösung wird der gesamte fließende Verkehr auf der Neustädter Hauptstr. von Weiden oder aus Altenstadt entlastet und entzerrt, ohne dass es des Hindernisrennens über Ampelanlagen bedarf.
Letztlich gehen die Interessen der Verkehrsteilnehmer auf reibungslosen Verkehr, niedrige Lärmpegel und weniger Staubemissionen, den Geschäftsinteressen einer schnellen Erreichbarkeit des UEC Generationenmarktes, vor.

Meine Einwendung richtet sich gegen die vorgesehene Verkehrslenkung durch eine Mehrstufen-Ampelanlage. Im Rahmen einer UVP sollte der Einbahnstrassen-Vorschlag als Alternative geprüft werden.

9.
Wie dem, von der Volksbank Oberpfalz Nord, im Januar 2006 in Auftrag gegebenem Gutachten zu entnehmen ist, befinden sich hochkontaminierte Sanierungsflächen auf dem auszuweisenden Sondergebiet.
Der Zustand dieser Belastungen war der Stadt im Detail bekannt, sie hätte seit dem einen dringenden Handlungsbedarf gehabt, entweder die Flächen durch den Eigentümer oder Verfügungsberechtigten sanieren zu lassen, oder aber bei Insolvenz und Konkurs des Eigentümers (also Mittellosigkeit) diese Flächen von Seiten der Stadt zu sanieren.

Im Übrigen handelt es sich um ein Grundstück, dessen m²-Preis nach den neuesten Daten des Schätzerausschusses bei 90.-€/m² liegt und wegen der Größe der Fläche von 19 900 m² einen geschätzten Verkehrswert von 1.791.00 € hat.
Natürlich mindern die Sanierungskosten diesen Preis, aber die Stadt hat die Pflichtaufgabe nach den Immissionsvorschriften, vor oder bei Eigentümerwechsel die Sanierung einzufordern.

Eine Baugenehmigung ohne Sanierungsabschluss auf den kontaminierten Flächen darf danach nicht erteilt werden.
Insbesonders darf kein Deal stattfinden, bei welchem die Genehmigung für das Generationenprojekt, ohne Rücksicht auf die vorgetragenen stadtplanerischen Belange, LEP-und Regionalplan-Vorgaben, gegen Sanierungszusagen erkauft wird.
Die Stadt würde hier nach dem Motto „des kleineren Übels“ verfahren und die Genehmigungzusage gegen Sanierungszusage dealen!

Wie sich nach Einsichtnahme in die vorgelegten Akten erkennen lässt, ist jedoch genau dieser Handel geplant.

Die Stadt kann sich des Eindrucks eines rechtswidrigen Deals nur dadurch entziehen, dass beide Verfahren, nämlich die Sanierung der Flächen und das Genehmigungsverfahren für die Ausweisung des projektbezogenen Sondergebietes von einander getrennt werden, wobei eine
Baugenehmigung, bzw. eine Bauzusage auf den Grundstücken so lange nicht erteilt werden darf, bis die Sanierung abgeschlossen und deren Erfolg von unabhängigen Gutachtern überprüft wurde.

Alles andere wäre m.E. als unzulässige Vorteilsgewährung für den antragstellenden Projektbetreiber zu werten.

Mit freundlichen Grüßen

Luise Nomayo

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majortom80


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12.09.2009 09:55
#2 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

Wie immer ein Klasse Beitrag von Dir liebe Pinasse

Dieser Einspruch/Widerspruch ist wieder ein Klasse für sich und hat mit Sicherheit jede Menge Zeit gekostet....
Mann muss sich ja jedes einzelne Gutachten und jedes kleinste Stückchen Papier ansehen....
EINFACH NUR KLASSE....

---dum spiro spero (da ich lebe, hoffe ich)---

Pinasse


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22.09.2009 13:26
#3 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

WISP (Weidner Initiative für Soziale Politik) 22.09.09
Luise Nomayo
Zum Eicherlgarten 7
92711 Parkstein


An den
Stadtrat der Stadt Weiden
Z.Hd.H. OB Seggewiß
Neues Rathaus
92637 Weiden


Betr.: Abbruch der ehemaligen Betriebsgebäude der Fa. Forster, Neustädterstr. 49 in
Weiden i.d.Opf.;


Sehr geehrte Mitglieder des Weidener Stadtrates!

Am Freitag, den11.09.09 war Eingabeschluß für Einwendungen und Widersprüche zur Errichtung eines Edeka-Generationenmarktes.
Ohne, daß über die Einwendungen entschieden werden konnte und ohne daß ein Stadtratsbeschluß zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des projektbezogenen Bebauungsplanes erfolgt ist, wurde bereits am darauffolgenden Montag, den 14.09.09 mit den Sanierungs- und Abbrucharbeiten auf dem Grundstück der ehemaligen Firma Forster begonnen.

Bei den ausgelegten Unterlagen war auch ein Umweltgutachten vom Febr. 2006, zur Sanierung, der mit Arsen und PAK (polyaromatische Kohlenwasserstoffe) kontaminierten Böden enthalten, denn die Sanierung der Altlasten war Voraussetzung für die projektbezogene Baugenehmigung und als Behandlungsgegenstand mit einbezogen.

Was vom Umweltamt und der Bauaufsicht der Stadt Weiden nicht „behandelt“ wurde, sind Altlasten an und in den Bauteilen, Dächern und Wänden.
So wurden z.B. gestern (21.09.09) und heute (22.09.09) alte, verwitterte Eternit – Wellendächer abgebaut, ohne daß es irgend eine Vorkehrung zum Schutz vor Asbestfasern für die Beschäftigten der Fa. Hierold gibt.
Da die alten Gebäude, von welchen die Dachplatten entfernt werden, schon vor 1970 errichtet worden sind, ist davon auszugehen, daß sie Asbestfasern enthalten, so wie das damals bei den Welldachplatten der Fa. Eternit üblich war.

Die Bauaufsicht und das Umweltamt haben offensichtlich versäumt und unterlassen, diesbezüglich Untersuchungen und Prüfungen anzustellen, denn in den ausgelegten Unterlagen und in den dürftigen Stellungnahmen des Umweltamates sind keine Vermerke zu den Kontaminierungen der Gebäudemauern und Dächer enthalten.
Offensichtlich nach dem Motto, wenn nichts untersucht wird, ist auch keine Kontaminierung vorhanden, haben beide Weidener Dienststellen leichtfertig das hohe Gesundheitsrisiko für Beschäftigte und für die Menschen in der gesamten Nachbarschaft und Umgebung in Kauf genommen.

Es ist daher dringend geboten, vor Weiterbetrieb der Sanierungsarbeiten auf dem Grundstück, Fachleute auf das Grundstück abzustellen, welche die Altlasten an Mauern, Dächern und Betriebsanlagen feststellen, um dann die entsprechenden Vorkehrungen zur Sanierung in Auflagen festzusetzen und zu überwachen.

Im Übrigen ist im alten Gutachten von Febr. 2006 die Forderung enthalten, daß die „Sanierungsrabeiten“ von entsprechenden Umweltfachleuten Schritt für Schritt zu begleiten und zu überwachen seien.
Auf Rückfragen wurde mir aber mitgeteilt, daß seit Beginn der Saniaerungsmaßnahmen vor einer Woche, von Seiten der Fachbehörden, oder von Seiten der Stadt Weiden kein Sachverständiger vor Ort sich umgesehen habe!

Das läßt den Schluß zu, daß ohne Genehmigung und ohne Auflagenbescheid bereits mit den Sanierungsarbeiten, - von wem auch immer -, bereits begonnen wurde und diese Arbeiten zur Beseitigung der Altlasten schnellstens ohne Überwachung durchgezogen werden sollen.

Dafür spricht, daß die Baufirma Hierold Terminvorgaben hat, welche den Baubeginn des Edka-Marktes schon heute zum 01.11.09 vorsehen, also die Baugenehmigung, entgegen massiver Widersprüche, vorwegnimmt und voraussetzt.

Da die Stadtplanungsstelle die Sanierungsleistungen als Voraussetzung für eine Baugenehmigung implementiert hat (siehe Auslegungsunterlagen), sollte von Seiten des Stadtrates darauf geachtet werden, daß nicht nach dem Motto Sanierung gegen Baugenehmigung, - oder Teufel mit Belzebuben ausgetrieben wird -, ein äußerst unseriöser Tauschgeschäfthandel stattfindet.
Schließlich ist, ganz unabhängig davon, wie einmal die Nutzung des Grundstückes aussehen soll, die Altlast vom Grundstückeigentümer (ggf. vom Verursacher) zu sanieren und falls dieser die Kosten dafür nicht aufbringen kann, von der Stadt schon seit Feststellung der Kontaminierungen vorzunehmen gewesen (dazu stellt der Freistaat Bayern jährlich hohe Zuschüsse für Landkreise und kreisfreie Städte, gemessen an der Einwohnerzahl, bereit).

Da der Stadtrat das zuständige Organ zur Kontrolle der Verwaltung darstellt, richte ich meine Eingabe auf Überprüfung und Handlungsentscheidung an Sie, verehrte Mitglieder des Weidener Stadtrates!

Mit freundlichen Grüßen



Luise Nomayo
Sprecherin von WISP




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Pinasse


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22.09.2009 15:16
#4 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

...und nun noch einige Fotos zum Eternit-Problem:

- Ein Kran der Fa. Hierold,
- Unteransicht eine z.Teil demontierten Eternitdaches,
- Eternitplatten werden von zwei Arbeitern am Dach auf eine Hängepalette geladen,
- LKW mit Eternit-Welldachteilen auf Hängepalette.

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Angefügte Bilder:
100_2180 HIerold Kran 21.9.09.jpg   100_2186Eternit-Dachabdeckung u.Gelände m.Eternitteilen.jpg   100_2191Eternitdachansicht von unten 21.9.09.jpg   100_2205Eternitpalette auf LKW 22.09.09.jpg  
Pinasse


Beiträge: 350

23.09.2009 16:35
#5 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

Nachdem OB Seggewiß und seine Bauverwaltung bis heute mittags keine Veranlassung sahen, die Abbrucharbeiten für eine Überprüfung einzustellen, im Gegenteil sich dort auf den Dächern und Wänden eine Abbauhektig breit machte, blieb nichts anderes als die Bau-Berufsgenossenschaft in München zu informieren, - nachfolgend meine e-mail an dieses Aufsichtsgremium:




Luise Nomayo
Sprecherin von WISP
Zum Eicherlgarten 7
92711 Parkstein



An die
Berufsgenossenschaft Bau
Bezirksverwaltung München
z.Hd.H. Thomas Knappstein
Loristraße 8
80335 München 23.09.09

Betr.: Verdacht auf Asbest-Kontaminierung durch Eternitdächer-Abwrackung auf einem Altlastengrundstück - vormals Fa. Forster Stahl- und Karosseriebau - Neustädterstr. 49 in 92637 Weiden i.d.Opf.

Sehr geehrter Herr Knappstein!

Ich hoffe mit meiner Eingabe an Sie, bei der richtigen Reklamationsstelle zu sein.
Wie Sie nachfolgendem Schreiben an den Weidener Stadtrat, resp. an den Oberbürgermeister, Herrn Kurt Seggewiß, entnehmen können, dürfte die unkontrollierte Abwrackung mehrerer Gebäudekomplexe auf der genannten Industriebrache ein großes Risiko für die Beschäftigten der Baufirma Hierold, aber auch der gesamten Umgebung darstellen.

Es handelt sich um eine 2 ha große Abbruchbaustelle, auf welcher sich Hallen und Betriebsanlagen befinden, welche bereits vor 1970 errichtet wurden, sodaß beim verbauten Eternit auf den Dächern wahrscheinlich mit Asbest in nicht geringen Mengen zu rechnen ist.
Das könnte auch der Fall sein bei den Wänden und deren Isolierputzen.
In den Umweltstellungnahmen der Stadt wurde im Zusammenhang mit den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen auf diesem Grundstück, lediglich auf die Kontaminierung des Bodens und des Grundwassers abgestellt.
Der damalige Betriebsinhaber, die Fa. Forster, hatte zusammen mit der Volksbank Nordoberpfalz lediglich ein Untersuchungsgutachten für die Böden in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten lag im Februar 2006 vor, wobei Probenahmen und sonstige chemisch-physikalische Prüfungen dazu, bereits in den Jahren 2004 bis 2005 erfolgten.
Seit dem hat es weder in Hinsicht auf die Böden und Grundwasser eine Überprüfung der Altlast gegeben, noch was die bestehenden Gebäude und Betriebsanlagen betrifft, irgendwelche Untersuchungen erfolgt.

Um mich nicht zu wiederholen, verweise ich auf meine nachfolgende Eingabe, welche ich gestern, 23.09.09 um 13:21 Uhr, via vorab-mail verschickte und abends in Papierform im Rathaus einwarf.

Ich hatte mir eigentlich erwartet, daß von Seiten des Rathauses Sofortmaßnahmen ergriffen würden, was die Überprüfung der Anlage und der möglichen gesundheitsgefährdenden Stoffe betrifft, jedoch waren heute weiterhin die Abwrackarbeiten in vollem Gange!

Ich ersuche um Überprüfung und Einleitung von ggf. notwendigen Maßnahmen zur Vorkehrung und zum Schutze der Bevölkerung, vor allem der Beschäftigten.

Mit freundlichen Grüßen

Luise Nomayo
Sprecherin der Weidener Initiative für Soziale Politik "WISP"
zum Eicherlgarten 7
92637 Parkstein

Verschickt 11:16 Uhr 23.09.09


Man teilte mir telefonisch mit, die Angelegenheit wurde aufgegriffen, ein Aussendienstteam wurde beauftragt und ist schon unterwegs!

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weisnix


Beiträge: 22

24.09.2009 14:32
#6 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

Falls (wie zu erwarten bzw zu befürchten) ist, dass hier unverantwortlich gehandelt wurde, hoffe ich, dass es eindeutige Konsequenzen gibt!!!

Hochachtung pinasse

sokrates



Beiträge: 22

24.09.2009 14:45
#7 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

Hallo Pinasse,

allen Respekt für diese Arbeit. Diese "Herren" im Rathaus sollen überlegen was sie tun oder sie müßen erfahren was es heißt sich mit einer Pinasse anzulegen. Mach weiter so!!!!!!!

Gruß Sokrates

Pinasse


Beiträge: 350

26.09.2009 14:39
#8 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

Danke, weisnix und sokrates!

Ich hoffe auch, daß wir von WISP mit unserem Einsatz etwas Positives für die Weidener erreichen können!
Aber im Augenblick habe ich nur noch das Gefühl, mit dieser SPD und ihrem OB wird alles nur noch viel schlimmer, als es vorher war.

Aber es ist ja auch eine Illusion zu glauben, die SPD in den Kommunen, insbesonders in Weiden, sei auch nur einen Deut anders gestrickt, als Clement, Schröder, Hartz, Riester, Steimeier, Steinbrück und dieser unsägliche Lokalmatador Stiegler.

Wer morgen die SPD wählt, für den gilt mehr als für jeden anderen:

Die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber!

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Pinasse


Beiträge: 350

20.12.2009 10:17
#9 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

„Den Splitter im fremden Auge sehen, den Balken im eigenen Auge nicht!“
(aus Bergpredigt)


Die Stadt Weiden klagt gegen Errichtung eines Einkaufszentrums in Selb, weil es Kunden und deren Umsätze abschöpft.
Die Stadt Weiden will aber selbst ein ähnliches Einkaufsmonster an der Stadtperipherie zu Altenstadt, Neustadt und Parkstein genehmigen.

Das klingt etwas paradox, aber es gibt offensichtlich Mächte gegen jede Vernunft und Logik, die stärker sind und den Blick der Handelnden für verantwortliche Entscheidungen trüben!

Am Montag, den 21.12.09 findet in Weiden die letzte Stadtratsitzung im Jahr 2009 statt.
Auf der Tagesornung steht die Beschlussfassung zum Bebauungsplan für das neue EDEKA-Einkaufszentrum in der äußeren Neustädter Strasse an.
Eine solche Genehmigung ist nicht
- ohne „Öffentlichkeitsbeteiligung“,
- ohne die Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange,
- ohne die Abwägung deren Anregungen und Widersprüche zu entscheiden.
Neben 15 Bürgern aus dem Stadtteil Hammerweg, welche um die einzige Nahversorgungsmöglichkeit, nämlich der Schließung ihres Diskounters „nah & gut“ fürchten, wenn dieses Monster-Zentrum die Pforten öffnet, haben auch die Kommunen Altenstadt, Neustadt, sowie Gemeinderäte aus Parkstein, eine weitere Bürgerin aus Parkstein und auch das Landratsamt Neustadt/WN, Bedenken und Widersprüche gegen eine Baugenehmigung erhoben.

Bereits in der vorhergehenden Bau- und Planungsausschusssitzung wurden alle Einwendungen und Bedenken von der städt. Planungsbehörde zurückgewiesen. Diese Zurückweisung erfolgte zum einen sehr pauschal, zum anderen genau mit jenen kritisierten Angaben, in den, vom Bauherrn beantragten Gutachten.
Wenn also ein, vom Bauherrn beauftragtes Marktforschungsinstitut, offensichtlich unzutreffende Berechnungen über Umsatzabschöpfquoten erstellt, welche von den Einwendern widerlegt werden, weist die Stadtverwaltung diese Einwendungen damit ab, daß sie sich auf die angefochtenen Daten im kritisierten Gutachten beruft.
Juristisch nennt man diese „Beweisführung“ einen unzulässigen „Zirkelschluss“!
Der Volksmund sagt dazu klarer:

„Die Katz beißt sich in den Schwanz!“

Jedenfalls hat sich während des gesamten Verfahrens gezeigt, dass die Stadtverwaltung, Herr Berufsstadtrat Hubmann, Herr Oberbürgermeister Seggewiß und seine SPD-Fraktion, äußerst bestrebt sind, dieses Einkaufsmonster, allen Protesten zum Trotz (im Stadtteil Hammerweg wurden 500 Unterschriften gesammelt), durchzusetzen.

- Da zählt nicht, daß bereits bestehende Einzelhandelsgeschäfte, welche die fußnahe Versorgung der Menschen sicher stellen, ruiniert werden.
- Da zählt nicht, dass zu den zahlreichen Ladenleerständen und Gewerbebrachen in Weiden, weitere hinzukommen werden.
- Da zählt auch nicht, dass mit Schließung dieser Geschäfte weitere Arbeitslose generiert werden.
- Da zählt nicht, dass die mitgeplante Riesen-Spielhölle Spielsucht fördert und viele Menschen in den Abgrund reißt!
- Da zählt auch nicht, dass Landesentwicklungsplan und Regionalplan Oberpfalz Nord, solche Einkaufszentren an den Pripherien von Kommunen und an Knotenpunkten großer Einfallsstraßen verbieten, wenn sie nicht der direkten Versorgung der Wohnbevölkerung in der nahen Umgebung dienen.
Das geplante EDEKA-Einkaufszentrum liegt am äußersten Rande der Stadt Weiden, in einem Gewerbegebiet und hat weder ÖPNV-verbindung zu den anderen Stadtteilen, noch ist es für die Hammerwegsiedler fußläufig zu erreichen, aber es liegt an einem strategischen Punkt, um mit dem Auto aus allen Richtungen schnell erreichbar zu sein. Damit schädigt es in erhbelichem Ausmaß die bestehende Infrastruktur.

Niemand braucht diesen Einkaufsmarkt.

Warum sich Berufsstatrat Hubmann, OB Seggewiß und die SPD-Fraktion, entgegen jeglicher Vernunft und Logik, für die Baugenehmigung einsetzen, ist rational nicht zu ergründen.

Nun aber könnte doch noch diese drohende, städtebauliche Sünde verhindert werden, selbst wenn am Montag der Stadtrat dieses Einkaufszentrum, mit dem irreführenden und täuschenden Namen „Generationenmarkt“, genehmigen sollte.

Am 17.12.09 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Urteilen entschieden, dass Lebensmitteldiscounter schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbetriebe auch schon dann haben können, wenn Berechnungen zur Kaufkraftabschöpfung die Schwellenwerte nach Baugesetzbuch unterschreiten.
Das oberste Verwaltungsgericht in der BRD bestätigt die Rücksichtnahme auf vorhandene Nahversorger, die vor schädlichen Auswirkungen durch Einzelhandelszentren ausserhalb dieses Bereiches zu schützen sind.

Damit haben die Kläger gegen zwei Großmärkte, - München und Köln -, den Bau großer Einkaufszentren zur Strecke gebracht.

DER WAHRE CHARAKTER EINES MENSCHEN ZEIGT SICH NICHT BEI DER ERSTEN BEGEGNUNG, SONDERN BEI DER LETZTEN

majortom80


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20.12.2009 10:52
#10 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

Wie immer ein klasse Beitrag von Dir, Pinasse...

Ich denke wir sollten uns die Möglichkeit, des Klageweges offen halten....

Ich vermute allerdings, dass sich unsere Stadträte nicht von einer eventullen Klage beeindrucken lassen, geschweige denn von den Einsprüchen der Bürger, der Nachbargemeinden usw....
Falls diese Einsprüche jemals ein Stadtratsmitglied zu Gesicht bekommen hat....

---dum spiro spero (da ich lebe, hoffe ich)---

majortom80


Beiträge: 584

05.02.2010 08:21
#11 RE: Edeka-Monster: Widerspruch Zitat · Antworten

Die Stadt Hof will die Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Wirtschaftsministerium zum Bau des Factory Outlet Centers in Selb zurück ziehen..

Hier der Artikel aus dem NT:

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/2182...en,1,0.html#top

Interessant finde ich die Aussage des Herrn Hubmann...

Zitat
"Das ist kein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit in der Region", sagte Hubmann" Zitat NT


Hat der Hubmann hier eigentlich erst überlegt und gesprochen oder erst gesprochen und dann überlegt???

Die Stadt Weiden fragt doch auch nicht, die Nachbargemeinden, ob die Proppeler hier oder dort aufgestellt werden dürfen bzw.sollen...
Genau so ist es doch mit dem Bau des Edeka-Fritsch-Super-Einkaufsmarktes...

Herr Hubmann, bitte erst denken und dann reden, oder einfacher gesagt:
Halten Sie sich an das, was Sie anderen Gemeinden/Städten raten....

---dum spiro spero (da ich lebe, hoffe ich)---

 Sprung  

           Sitzungsplan des Stadtrates                                         Staatsschuldenuhr                                       aktuelle Petitionen im Bundestag                                       Tacheles - Sozialhilfe                                       neuste Urteile des Bundessozialgerichtes



 
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